Schutz von Mitarbeitern bei Höhenarbeit

Zertifizierte PSaGA-Schulungen und PSA-Prüfung

Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen erfordern spezielle Schulungen und sichere Ausrüstungen, um Unfälle zu verhindern. Unsere PSaGA-Schulungen und Prüfung Ihrer PSA gegeben Absturz helfen Ihnen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Hinweise & Tipps von Experten
  • Zertifizierte Sachverständige
  • Kompakte Schulung: Theorie und Praxis
  • PSaGA- Prüfung & Schulung nach DGUV
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  • Unsere Schulungen und Prüfungen zur PSAGA entsprechen den aktuellen DGUV-Regeln und werden von zertifizierten Sachkundigen durchgeführt
  • Egal ob Erst- oder Folgeprüfung, wir prüfen Ihre PSAgA regelmäßig und gewährleisten Ihre Einsatzbereitschaft. 
  • Wir kommen direkt in Ihr Unternehmen oder organisieren auf Wunsch externe Schulungsräume, um eine fachgerechte PSAgA-Unterweisung für Ihre Mitarbeiter durchzuführen.
  • Theorie trifft Praxis – mit handlungsbezogenen Übungen und klaren Abbildungen maximieren wir das Schulungspotenzial.

Ihr Partner für sichere PSAGA-Schulungen und PSA-Prüfungen

Kletterhandwerk ist Ihr kompetenter Partner für PSAGA-Schulungen und die Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAGA-Prüfung). Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten und Ihre Ausrüstung dabei stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht.  

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PSAGA-Schulungen

Wir bieten Erst- und Wiederholungsunterweisungen nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 an. In unseren praxisnahen Schulungen erlernen Sie den sicheren Umgang mit PSAgA-Ausrüstung und das Retten aus absturzgefährdeten Bereichen.

Die jährliche Prüfung von PSA gegen Absturz kann entweder bei Ihnen vor Ort oder in unserer Firma durchgeführt werden.

PSAgA-Schulung nach DGUV Regel 112-198 

Die Schulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um sicher mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu arbeiten. Sie lernen, wie Sie die Ausrüstung korrekt auswählen, anwenden und pflegen. Die Schulung muss vor der ersten Nutzung absolviert und jährlich wiederholt werden.

Hinweis: Diese Schulung kann ideal mit der PSAGA-Schulung nach DGUV 112-199 kombiniert werden, um ein vollständiges Sicherheits- und Rettungskonzept abzudecken.

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Vorrausetzung
Theorie
Praxis
Ergebnis
  • Vollendung des 18 Lebensjahr
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (ehem. G41) oder medizinische Selbstauskunft
  • Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften 
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung 
  • Arten von PSAgA und deren Anwendung 
  • Allgemeine Gefahren beim Umgang mit PSAgA 
  • Sicherungsmaßnahmen und Anschlagmöglichkeiten 
  • Sturzphysik und Erste-Hilfe-Maßnahmen 
  • Sichtprüfung vor der Benutzung 
  • Grenzen des Verfahrens und mögliche Fehlanwendungen 
  • Notfallmanagement 
  • Prüfung und Anpassung der Ausrüstung
  • Anwendung von Halte- und Rückhaltesystemen 
  • Sicherung in Hubarbeitsbühnen 
  • Durchführung von Selbstrettungsmaßnahmen 
  • Praktische Übungen zur Absturzsicherung und Notfallrettung 
  • Zertifikat nach DGUV Regel 112-198
  • 1 Jahr gültig, danach ist eine Nachschulung erforderlich

PSAgA-Schulung nach DGUV Regel 112-199

Der Schwerpunkt dieser Schulung liegt auf den Rettungskonzepten, der Erläuterung einzelner Rettungssysteme und deren sichere Anwendung in absturzgefährdeten Bereichen. Auch werden Ihnen wichtig Hinweise und Kriterien zur Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung erläutert. Durch fundierte theoretische Grundlagen und praxisnahe Übungen sind Sie im Ernstfall in der Lage, schnell und effektiv auf Gefahrensituationen zu reagieren.

Hinweis: Diese Schulung kann sinnvoll mit der Schulung nach DGUV 112-198 kombiniert werden, um sowohl sicheres Arbeiten als auch effektive Rettungsmaßnahmen abzudecken.

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Vorrausetzung
Theorie
Praxis
Ergebnis
  • Vollendung des 18 Lebensjahr
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (ehem. G41) oder medizinische Selbstauskunft
  • Gesetzliche Bestimmungen und Auswahl der Rettungstechniken 
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Rettungsausrüstung 
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit Rettungsausrüstung 
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Notwendigkeit von Kantenschutz 
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen 
  • Sichtprüfung vor Benutzung und bestimmungsgemäße Benutzung 
  • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
  • Nutzerkontrolle vor Anwendung 
  • Anpassen der Ausrüstung und Eigensicherung 
  • Zugang in den Gefahrenbereich 
  • Anwendung der gesamten Rettungsausrüstung 
  • Aktive Rettung von Verunfallten (begleitende Rettung) 
  • Passive Rettung von Verunfallten (Abseilen von Verunfallten) 
  • Rettung aus vertikalen Strukturen (Steigleiter, Masten) 
  • Rettung aus horizontalen Strukturen (Plattform, Maschinenhaus) 
  • Notfallmaßnahmen, Lagerung und Erste Hilfe nach der Rettung 
  • Zertifikat nach DGUV Regel 112-199
  • 1 Jahr gültig, danach ist eine Nachschulung erforderlich

zertifizierte Sachkundige nach DGUV 312-906

PSAGA-Prüfung

Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss regelmäßig, mindestens jährlich, sowie nach jeder Verwendung, Beschädigung oder einer starken Sturzbelastung von einem zertifizierten Sachkundigen geprüft werden.

Wir bieten Unternehmen eine fachkundige Dokumentation & Prüfung von PSA gegen Absturz (PSaGA-Prüfung), um sicherzustellen, dass alle Geräte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und funktionsfähig bleiben.  

PSA gegen Absturz prüfen lassen

Komplette Prüfung

Wir führen eine umfassende Prüfung Ihrer PSAgA durch und sorgen für die Inventarisierung Ihrer Ausrüstung. 

Prüfprotokolle und Dokumentationen

Sie erhalten detaillierte Prüfprotokolle über Angaben der Prüfung und Instandsetzung der Ausrüstung.

Individuelle PSA-Beratung

Wir beraten Sie umfassend bei der Auswahl der richtigen PSA, abgestimmt auf Ihre spezifischen Einsatzorte und Arbeitsbedingungen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. 

Flexible Prüfung

Wir prüfen Ihre Ausrüstung Deutschlandweit – entweder vor Ort in Ihrem Unternehmen oder in unseren Prüflaboren.

Prüfung nach DGUV 312-906

Wir prüfen alle Geräte im Bereich PSAgA die keine herstellergebunde Kontrolle zur Voraussetzung haben. 

Häufig gestellte Fragen

zu PSaGA

Was ist der Unterschied zwischen PSA und PSAgA?

PSA beschreibt die generelle Schutzausrüstung wie Arbeitsschutzschuhe, Helme, Handschuhe und Warnwesten. PSAgA ist ein Verfahren, dass speziell darauf ausgelegt ist, Anwendern vor Absturzgefahren zu unterweisen. Es handelt sich hierbei um Praktiken, um an absturzgefährdeten Bereichen wie Dachkanten oder Hubarbeitsbühnen arbeiten zu dürfen.  

Im Rahmen der PSAGA ist es erforderlich, eine Prüfung der PSA gegen Absturz vorzunehmen (PSAGA-Prüfung). Entsprechend müssen Auffanggurte, Anschlagpunkte, Auffanggeräte sowie weiteren Materialien jährlich geprüft werden.

Wird auch PSA gegen Absturz verkauft?

Nein, wir verkaufen keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Unser Fokus liegt auf der Sicherheit durch fachkundige Prüfung und Beratung Ihrer PSAgA. 

Wo wird die PSAgA-Prüfung durchgeführt?

Wir bieten Prüfungen deutschlandweit an – entweder bei Ihnen vor Ort oder durch Einsendung Ihrer Ausrüstung. 

Ist eine PSAgA-Prüfung Pflicht?

Ja, laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie nach den DGUV-Richtlinien muss die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. 

Für welche Branchen wird eine PSAgA-Prüfung angeboten?

Unsere Prüfungen richten sich an Unternehmen aus der Industrie, Bauwirtschaft, Windkraftanlagen, Hochregallager und viele weitere Branchen, in denen Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (Höhenarbeit) stattfinden. 

Welche Arten von PSAgA werden geprüft?

Wir prüfen alle Arten von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), darunter zum Beispiel:

  • Auffanggurte & Anschlagpunkte 
  • Verbindungsmittel 
  • Falldämpfer 
  • Karabiner 
  • Rettungsgeräte 

Kontaktanfrage

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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Kletterhandwerk Kästner
Laitrand 1
99094 Erfurt

Tel: 0178 6341040 E-Mail: info@kletterhandwerk.com
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